Seminar: Fachkunde Biogas nach TRAS 120 - Schulung für verantwortliche Personen für Instandhaltung, Errichtung und Auslegung oder Planung von Biogaserzeugungsanlagen
Mit der Einführung der neuen TRAS 120 (Technische Regel für Anlagensicherheit) werden in Anhang IV seit dem 21.01.2019 neue Anforderungen an die Fachkunde von Personen gestellt, die für die Instandhaltung, Errichtung und Auslegung oder Planung von Biogaserzeugungsanlagen verantwortlich sind. Demnach haben Unternehmen, welche Wartungs- und Instandsetzungsaufgaben auf Biogasanlagen durchführen oder mit der Errichtung oder der Planung beauftragt sind, Ihre Mitarbeiter für den Einsatz auf
Biogasanlagen durch einen Fortbildungslehrgang zu schulen.
Die erforderlichen Kenntnisse können durch eine erfolgreiche Teilnahme an unserem Seminar "Fachkunde Biogas nach TRAS 120 - Schulung für verantwortliche Personen für Instandhaltung und Errichtung von Biogaserzeugungsanlagen" nachgewiesen werden. Das Seminar ist dabei auf 2 Tage ausgelegt und umfasst 11 Stunden à 45 Minuten zzgl. Erfolgskontrolle.
Die Fachkunde erfordert weiter eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit im Bereich Instandhaltung oder Errichtung von Biogaserzeugungsanlagen, welche alternativ durch eine mindestens dreimonatige vertraglich gesicherte Begleitung durch eine Person mit bereits vorhandener Fachkunde nach TRAS 120 Kapitel 2.6.2 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 ersetzt werden kann.
Als weitere Voraussetzung für die Fachkunde speziell für die Errichtung von Biogaserzeugungsanlagen ist eine Ausbildung als Meister im Bereich Metalltechnik, Elektrotechnik, Schweißtechnik, Bautechnik, Elektro- bzw. Sicherheitstechnik oder Anlagentechnik (Hydraulik, Pneumatik) erforderlich oder ein vergleichbarer staatlicher Abschluss.
Weitere Vorraussetzungen für die Auslegung oder Planung sind ein abgeschlossenes, naturwissenschaftliches oder technisches Studium an einer Hochschule sowie Fachkenntnisse hinsichtlich:
a) der Risikobeurteilung und Konformitätsbewertung,
b) Standsicherheitsnachweisen,
c) der Bemessung von Schutz- und Sicherheitsabständen,
d) des Standes der Technik der Emissionsminderung,
e) des Standes der Sicherheitstechnik,
Unser Seminar "Fachkunde Biogas nach TRAS 120 - Schulung für verantwortliche Personen für Instandhaltung und Errichtung von Biogaserzeugungsanlagen" geht dabei auf die besonderen arbeitssicherheitstechnischen Umstände von Biogasanlagen und deren Gefahrstoffen ein und soll externe Fachkräfte für den Einsatz auf Biogasanlagen vorbereiten. Neben anwendbaren Vorschriften und Regelwerken wie der TRGS 529 werden auch die Gefahren bei besonderen Betriebszuständen wie Errichtung und Betrieb einschließlich Instandhaltung erklärt. Auch gibt es eine Einführung zum Thema Explosionsschutz und Brandschutz.
Mit bestandener Prüfung erfüllen Sie die Voraussetzungen nach TRAS 120, um als "verantwortliche Person für die Instandhaltung, Errichtung und Auslegung oder Planung" auf Biogaserzeugungsanlagen tätig zu werden.
Die TRAS 120 definiert zudem eine Pflicht zur Fortbildung: Um die Fachkunde aufrechtzuerhalten, haben oben genannte Personen entsprechend der Entwicklung und des Standes der Technik und Sicherheitstechnik mindestens alle 4 Jahre an einem Fortbildungsseminar teilzunehmen.
> Die Technische Regel für Anlagensicherheit TRAS 120 kann hier abgerufen werden <