TRGS 529 Schulung - Seminar für Biogasanlagenbetreiber und betrieblich verantwortliche Personen in zwei Stufen
In der TRGS 529 ist geregelt, dass Betreiber von
Biogasanlagen sowie den verantwortlichen Personen eine Qualifizierung zu deren Betrieb zu erwerben haben. Der Anwendungsbereich der TRGS 529 erstreckt sich auf alle Tätigkeiten zur Herstellung von Biogas. Unser Seminar zur Betreiberqualifikation nach TRGS 529 führen wir nach den Richtlinien des Schulungsverbund Biogas in zwei Stufen durch:
GS = Grundschulung nach TRGS 529
AS = Auffrischungsschulung nach TRGS 529
Sie erlernen und vertiefen den sicheren Betrieb einer Biogasanlage durch erfahrene Dozenten. Die TRGS 529 Schulung GS geht in 14 Lehreinheiten à 45 Minuten insbesondere auf die Anforderungen an den Arbeitsschutz sowie den Umgang mit Gefahrenstoffen ein. Näher beschrieben werden u.a. technische Schutzmaßnahmen (Explosionsschutz) sowie organisatorische Schutzmaßnahmen, welche bei der Herstellung von Biogas notwendig sind. Mit bestandener Prüfung der Grundschulung erfüllen Sie die Voraussetzungen nach TRGS 529, um als "verantwortliche Person" tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie über einschlägige Berufserfahrung verfügen oder eine entsprechende berufliche Tätigkeit zeitnah ausgeübt haben.
Die TRGS 529 verlangt, dass die verantwortliche Person mindesten alle vier Jahre an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen hat um ihre Kenntnisse aufzufrischen. Mit der TRGS 529 Schulung AS bieten wir ein Fortbildungsseminar an, mit welchem Sie Ihrer Fortbildungspflicht nachkommen. Unsere TRGS 529 Schulung AS richtet sich an Teilnehmer, welche die Grundschulung bereits absolviert haben und Ihre Kenntnisse im Umgang mit dem Betrieb von Biogasanlagen auffrischen möchten. Seit 2019 verlangt die Prüfungsordnung des Biogas Schulungsverbundes auch für die TRGS 529 Schulung AS eine Wissensüberprüfung nach Vollendung des Kurses.