Konzept zur Verhinderung von Störfällen 12 BImSchV

Konzept zur Verhinderung von Störfällen gemäß 12. BImSchV (Störfallverordnung) - Sicherheitsmanagementsystem inkl. Störfallkonzept - Optimal für Biogasanlagen

Leistungen der EXACON zum Störfallkonzept und Sicherheitsmanagementsystem gemäß 12. BImSchV


  • Ortsbegehung der Anlage/ Biogasanlage
  • Sichten und Auswerten bereits vorhandener Dokumentation zur 12. BImSchV
  • Identifikation der Klasse/ Gefahrenkategorie
  • Ermittlung und Bewertung von Gefahren auf der Anlage, welche zu Störfällen führen können
  • Ermittlung und Bewertung von organisatorischen Abläufen auf der Anlage, welche zu Störfällen führen können
  • Ermittlung und Bewertung von personellen Abläufen und Strukturen, welche zu Störfällen führen können
  • Planung für Notfälle für das Störfallkonzept
  • Bewertung Alarmkonzept der Anlage/ Biogasanlage
  • Erstellung Sicherheitsmanagementsystem
  • Erstellung Störfallkonzept
  • Dialog mit Behörden

Wir erstellen Ihnen Ihr maßgeschneidertes Störfallkonzept inkl. Sicherheitsmanagementsystem


Die EXACON GmbH kann Ihnen als Betreiber einer Anlage nach Störfallverordnung (zum Beispiel für Biogasanlagen) ein Störfallkonzept erstellen! Bei Bedarf integrieren wir Ihnen das Störfallkonzept in Ihr Sicherheitsmanagementsystem.


Konzept zur Verhinderung von Störfällen gemäß 12. BImSchV (Störfallverordnung)


In der 12. BImSchV (Störfallverordnung) wird in §8 ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen verlangt. Als Betreiber einer Anlage nach Störfallkonzept sind Sie dazu verpflichtet vor Inbetriebnahme ein schriftliches Konzept zur Verhinderung von Störfällen auszuarbeiten und es der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Biogasanlagen sind hiervon betroffen. Bei Betriebsbereichen der oberen Klasse kann das Konzept Bestandteil des Sicherheitsberichts (Sicherheitsmanagementsystem) sein. Das Konzept soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gewährleisten und den Gefahren von Störfällen im Betriebsbereich angemessen sein.


Störfallkonzept - Anhang III: Das Sicherheitsmanagementsystem


In Anhang III der Störfallverordnung wir ein Sicherheitsmanagementsystem beschrieben. Es besteht die Möglichkeit das Konzept zur Verhinderung von Störfällen in das Sicherheitsmanagementsystem zu integrieren.

12 BImSchV (Störfallverordnung)
  • > Erweiterte Informationen - Sicherheitsmanagementsystem nach Anhang III der Störfallverordnung

    Folgende Punkte werden durch das Sicherheitsmanagementsystem geregelt:


    • Organisation und Personal

    Aufgaben und Verantwortungsbereiche des für die Verhinderung von Störfällen und die Begrenzung ihrer Auswirkungen vorgesehenen Personals auf allen Organisationsebenen; Maßnahmen, die zur Sensibilisierung für die Notwendigkeit ständiger Verbesserungen ergriffen werden. Ermittlung des entsprechenden Ausbildungs- und Schulungsbedarfs sowie Durchführung der erforderlichen Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen. Einbeziehung der Beschäftigten des Betriebsbereichs sowie des im Betriebsbereich beschäftigten Personals von Subunternehmen, soweit dies unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit relevant ist.

    • Konzept zur Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen

    Festlegung und Anwendung von Verfahren zur systematischen Ermittlung der Gefahren von Störfällen bei bestimmungsgemäßem und nicht bestimmungsgemäßem Betrieb, einschließlich von Tätigkeiten, die als Unteraufträge vergeben sind, sowie Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und der Schwere solcher Störfälle.

    • Überwachung des Betriebs

    Festlegung und Anwendung von Verfahren und Anweisungen für den sicheren Betrieb, einschließlich der Wartung der Anlagen, für Verfahren und Einrichtung sowie für Alarmmanagement und zeitlich begrenzte Unterbrechungen. Berücksichtigung im Störfallkonzept verfügbarer Informationen über bewährte Verfahren zur Überwachung und Prüfung, um die Wahrscheinlichkeit von Systemausfällen zu verringern. Betrachtung und Beherrschung der durch Alterung oder Korrosion von Anlagenteilen im Betriebsbereich entstehenden Risiken.
    Dokumentation der Anlagenteile im Betriebsbereich, verbunden mit einer Strategie und Methodik zur Überwachung und Prüfung des Zustands dieser Anlagenteile. Gegebenenfalls Festlegung von erforderlichen Gegenmaßnahmen und angemessenen Folgemaßnahmen.

    • Sichere Durchführung von Änderungen

    Festlegung und Anwendung von Verfahren zur Planung von Änderungen bestehender Anlagen oder Verfahren oder Auslegung einer neuen Anlage oder eines neuen Verfahrens.

    • Planung für Notfälle gemäß Störfallkonzept

    Festlegung und Anwendung von Verfahren zur Ermittlung vorhersehbarer Notfälle auf Grund einer systematischen Analyse und zur Erstellung, Erprobung und Überprüfung der Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, um in Notfällen angemessen reagieren und um dem betroffenen Personal eine spezielle Ausbildung erteilen zu können. Diese Ausbildung muss allen Beschäftigten des Betriebsbereichs, einschließlich des relevanten Personals von Subunternehmen, erteilt werden.

    • Überwachung der Leistungsfähigkeit des Sicherheitsmanagementsystems

    Festlegung und Anwendung von Verfahren zur ständigen Bewertung der Erreichung der Ziele, die der Betreiber im Konzept zur Verhinderung von Störfällen und im Sicherheitsmanagementsystem festgelegt hat, sowie Einrichtung von Mechanismen zur Untersuchung und Korrektur bei Nichterreichung dieser Ziele. Die Verfahren umfassen das System für die Meldung von Ereignissen, insbesondere von solchen, bei denen Schutzmaßnahmen versagt haben, sowie die entsprechenden Untersuchungen und Folgemaßnahmen, bei denen einschlägige Erfahrungen und Erkenntnisse aus innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Ereignissen zugrunde zu legen sind. Die Verfahren können auch Leistungsindikatoren wie sicherheitsbezogene Leistungsindikatoren und andere relevante Indikatoren beinhalten.

    • Systematische Überprüfung und Bewertung des Sicherheitsmanagementsystems (Anhang III Störfallverordnung)

    • Systematische Überprüfung und Bewertung des Sicherheitsmanagementsystems (Anhang III Störfallverordnung)

    Festlegung und Anwendung von Verfahren zur regelmäßigen systematischen Bewertung des Störfallkonzepts zur Verhinderung von Störfällen und der Wirksamkeit und Angemessenheit des Sicherheitsmanagementsystems. Im Anhang III der Störfallverordnung werden von der Leitung des Betriebsbereichs zudem die Überprüfung und Aktualisierung der Leistungsfähigkeit des bestehenden Störfallkonzepts und des Sicherheitsmanagementsystems definiert und gefordert, sowie der Erwägung und Einarbeitung notwendiger Änderungen gemäß der systematischen Überprüfung und Bewertung.

Wie oft muß das Konzept zur Verhinderung von Störfällen bzw. das Sicherheitsmanagementsystem auf Aktualität geprüft werden?


In §8 Absatz (4) ist definiert, das der Betreiber der Anlage das Konzept zur Verhinderung von Störfällen sowie das Sicherheitsmanagementsystem nach Anhang III und die Verfahren zu dessen Umsetzung in regelmäßigem Turnus zu überprüfen und soweit erforderlich zu aktualisieren hat.


Sicherheitsmanagementsystem Störfallverordnung
Der Rhythmus lautet:

  1. mindestens alle fünf Jahre nach erstmaliger Erstellung oder Änderung,
  2. vor einer Änderung nach § 7 Absatz 3
  3. unverzüglich nach einem Ereignis nach Anhang VI Teil 1

Störfallkonzept für Biogasanlagen


Das Konzept zur Verhinderung von Störfällen betrifft alle Betreiber einer Anlage, welche Stoffe nach Anhang I auf dem Betriebsgelände haben. Biogasanlagen sind hiervon besonders betroffen, weil das in Biogasanlagen erzeugte Biogas gem. Anhang I 12. BImSchV Stoffliste Nr. 1.2.2 in die Gefahrenkategorie "P2 Entzündbare Gase" eingestuft wird.


Es wird in zwei Kategorien unterschieden:

  • Kategorie 1 für Biogasanlagen der unteren Klasse: Es gilt die Mengenschwelle 1 von höchstens 10.000 kg (Spalte 4, 12. BImSchV) berechnet mit 1,3 kg/m3 Gasraumvolumen und damit die Grundpflichten gem. der §§ 3-8a, 12. BImSchV.
  • Kategorie 2 für Biogasanlagen der oberen Klasse: Es gilt die Mengenschwelle 2 von 50.000 kg (Spalte 5, 12. BImSchV) berechnet mit 1,3 kg/m3 Gasraumvolumen und damit zusätzlich die erweiterten Pflichten gem. der §§ 9-12., 12. BImSchV.
Störfallkonzept Biogasanlagen
Das Störfallkonzept hat für Biogasanlagen also eine wichtige Bedeutung und ist mit größter Sorgsamkeit zu Erstellen. Die EXACON Prüf und Sachverständigengesellschaft mbH unterstützt Sie bei Bedarf bei der Erstellung Ihres Störfallkonzeptes und steht Ihnen mit wichtigen Informationen und fundiertem Background-Wissen zu verfügung.


Referenzen Störfallkonzept und Sicherheitsmanagementsystem


Die EXACON GmbH betreut viele Betreiber einer Anlage nach Störfallkonzept! Unsere Expertise wird von Anlagebetreibern jeder Größenordnung in Anspruch genommen und beinhaltet maßgeschneiderte Lösungen. Insbesondere Biogasanlagen profitieren aktuell von unserem Sicherheitsmanagementsystem und dem Konzept zur Verhinderung von Störfällen. Wir bieten das Fachwissen eines Störfallbeauftragten mit langjähriger Erfahrung und hoher Reputation. Lassen Sie sich von uns unterstützen!

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