Information der Öffentlichkeit gemäß 12. BImSchV (Störfallverordnung)

Information der Öffentlichkeit gemäß 12. BImSchV (Störfallverordnung)

Leistungen der EXACON zur Information der Öffentlichkeit gemäß 12. BImSchV (Störfallverordnung)


  • Veröffentlichung der Information der Öffentlichkeit auf elektronischem Weg in unserer Datenbank für Anlagen der unteren Klasse
  • Bereitstellung einer eigenen Seite auf unserer Webseite mit relevanten Informationen zur Öffentlichkeitsinformation
  • Onlinebereitstellung eines PDF-Dokumentes zur Information der Öffentlichkeit gemäß Störfallverordnung
  • Sichten und Auswerten bereits vorhandener Dokumentation zur 12. BImSchV
  • Identifikation der Klasse/ Gefahrenkategorie



Wir bieten auch die Erstellung eines Störfallkonzeptes



Definition 12. BImSchV (Störfallverordnung)


Die 12. BImSchV (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) reguliert den Umgang mit gefährlichen Stoffen gemäß der Stoffliste im Anhang I der 12. BImSchV und verpflichtet Anlagebetreiber zu Verhütungsmaßnahmen von Störfällen und der Begrenzung von Auswirkungen von Störfällen. Sie findet Anwendung auf Betriebsbereiche, die aus genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen bestehen können. Neben Grundpflichten und erweiterten Pflichten für Anlagebetreiber werden in der 12. BImSchV auch Behördenpflichten definiert. Die Störfallverordnung ist somit die zentrale und wichtigste Vorschrift zur technischen Sicherheit von Betrieben und Anlagen, in denen gefährliche Stoffe verarbeitet oder produziert werden. Einen Link zur Störfallverordnung finden Sie hier.


Was bedeutet Information der Öffentlichkeit gemäß 12. BImSchV (Störfallverordnung)?


Mit der am 10.01.2017 neu in Kraft getretenen 12. BImSchV (Störfallverordnung) wurde eine neue Vorgabe zur Information der Öffentlichkeit im § 8a eingeführt. Betreiber von Störfallanlagen, wie zum Beispiel Biogasanlagen, die der 12. BImSchV unterliegen, sind verpflichtet bestimmte Angaben, die im Anhang V, Teil 1 12. BImSchV aufgeführt sind, ständig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen - Mit "Ständig" ist auch der elektronische Weg vorgegeben.


Datenbank Öffentlichkeitsinfirmation gemäß 12. BImSchV


Die EXACON Prüf- und Sachverständigengesellschaft will es Ihnen als Betreiber einer Anlage nach Störfallverodnung an dieser Stelle ermöglichen, Ihrer Informationspflicht gemäß 12. BImSchV nachzukommen. Wir haben eine Datenbank für Sie eingerichtet, damit Sie auffindbar sind!
Das Angebot der EXACON Prüf und Sachverständigengesellschaft mbH umfasst die Veröffentlichung der Information der Öffentlichkeit auf elektronischem Weg. Wir kümmern uns darum, dass Ihre Information gemäß Störfallverordnung in Suchmaschinen wie Google auffindbar sind und stellen eine PDF Datei zum Download zu Verfügung.


Störfallverordnung - Datenbank: Was ist zu beachten?


Mit unser Datenbank werden nur die in der Störfallverordnung geforderten Informationspflichten für Betriebsbereiche (wie zum Beispiel Biogasanlagen) der unteren Klasse erfüllt. Für Störfall- Anlagen, die aufgrund der Mengenschwellen als Betriebsbereich der oberen Klasse eingestuft werden, müssen weitere Informationen der Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Die Anforderungen sowie die Umsetzung der Informationspflicht laut Störfallverordnung kann durch die Behörden regional unterschiedlich geregelt sein. Wir empfehlen ihnen daher die Angaben mit den Zuständigen Behörden vor Veröffentlichung abzustimmen.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Die Eintragung und Aktualisierung der relevanten Daten sowie deren Veröffentlichung in unsere Datenbank wird vom Betreiber der Anlage eigenverantwortlich durchgeführt. Die EXACON Prüf- und Sachverständigengesellschaft mbH übernimmt keine Haftung für Die Richtigkeit und Aktualität der Daten, die uns der Anlagebetreiber zu Verfügung stellt.

Interessiert? Kontaktieren Sie uns!


Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie eine Offerte oder haben Sie Fragen zu unserem Angebot? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!